Eigentlich hatte ich ja gedacht, das Thema (Keine-)Kinderbetreuuung sei bei uns vom Tisch. Aber irgendwie ist es das wohl doch nicht. Aufgrund einiger Absurditäten hänge ich mich da dann doch immer wieder rein und Karsten sagt dann gerne: „Dir macht das doch Spaß.“ Jein, aber eines ist mal Fakt – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer noch schwierig und hat mich in der Vergangenheit viel Kraft und Nerven gekostet. Oftmals ist das Thema „frühkindliche Förderung“ auch sozial ungerecht. Und ich will das geklärt wissen bis meine Mädels groß sind.
In regelmäßigen Abständen laufen mir immer wieder absolute Kuriositäten über den Weg und ich muß aktiv werden. Hierzu zählen zum Beispiel, dass eine alleinerziehende Mutter massiv ihre Arbeit reduzieren muß, weil sie für ihren Sohn keinen Hortplatz bekommt. Die Reduktion ihrer Arbeit gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz und ist ein weiterer Schritt in die soziale Ausgrenzung.
Ich verfasste ihr einen netten Brief mit einer klaren Darstellung der Sachlage, gespickt mit juristischen Details und natürlich einem Hinweis darauf, dass sie jederzeit den Rechtsweg mit Aussicht auf Erfolg einschlagen kann. Und zwar ohne Risiko. Denn Angelegenheiten des Sachgebiets Jugendhilfe werden vor dem Verwaltungsgericht geregelt. Jeder Bürger kann hier in Sachen der Jugendhilfe in Eigenregie Klage einreichen (mündlich, schriftlich). Es besteht kein Anwaltzwang und es werden keine Gebühren erhoben. Die Gegenseite, zumeist Behörden, vertreten sich oftmals selber. Somit fallen bei einem negativen Ausgang des Verfahrens für den Kläger zumeist keine Nebenkosten an. Aber: Bevor jemand diesen Weg einschlägt, möge er sich vorher (juristisch) absichern! Jeder Fall ist spezifisch und sollte individuell betrachtet werden.
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 188 Die Sachgebiete in Angelegenheiten der Fürsorge mit Ausnahme der Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Jugendhilfe, der Kriegsopferfürsorge, der Schwerbehindertenfürsorge sowie der Ausbildungsförderung sollen in einer Kammer oder in einem Senat zusammengefaßt werden. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in den Verfahren dieser Art nicht erhoben; dies gilt nicht für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern.
Weiter … Die Söhne einer deutschen syrisch stämmigen Familie erhalten nie reguläre Vormittagsplätze im Kindergarten, weil der Vater arbeitssuchend und die Mutter Hausfrau ist. Sie müssen also immer eine Nachmittagsgruppe besuchen. Klingt nicht schlimm? Torpediert den kompletten normalen Familienalltag. Denn nur nachmittgs können sich die Kinder mit anderen Kindern verabreden. Nur nachmittags gibt es Sportveranstaltungen und altersgerechte Freizeitangebote. Und nur vormittags besuchen die Kinder „beschäftigter“ Eltern den Kindergarten. Die Kinder befinden sich also schon mit drei Jahren in einer Zwei-Klassen Gesellschaft. Eine Gesellschaft aus berufstätigen und nicht berufstätigen Eltern.
Ich spreche aus Erfahrung, denn auch Laura bekam anfänglich keinen Vormittagsplatz im Kindergarten, da ich in Elternzeit gewesen bin. Das war toll. Um 14.00 das Baby aus dem Tiefschlaf wecken, um dann die „große“ Tochter von 14.30 bis 17.00 Uhr in den Kiga zu bringen. Nachmittägliche Verabredungen waren unmöglich, ein Besuch der klassischen Babykrabbelgruppen am Vormittag oder ein Pekip- / Delfi-Kurs natürlich auch. Denn da wollte niemand ein älteres Geschwisterkind dabei haben.
Die in Deutschland geborene Tochter eine ghanaischen Mutter besucht sogar erst 9 Monate vor ihrer Einschulung einen Kindergarten. Sie haben vorher einfach keinen Kindergartenplatz bekommen. Zuhause wird hauptsächlich „Twi“ gesprochen.
Ach ja, und da war noch der arbeitssuchende alleinerziehende Vater, der für den Sohn einen Vormittagsplatz und für die Tochter einen Nachmittagsplatz im Kindergarten erhielt. Der konnte die Arbeitssuche komplett einstellen. Sagte seine „Fallmanagerin“ auch. „Machen Sie sich eine schöne Zeit mit ihren Kindern. Einen Job finde ich so nicht für sie.“
Und mittlerweile höre ich davon, dass Kinder von Flüchtlingen auch keine Kindergartenplätze bekommen. Begründung: Es gibt kein ausreichendes Angebot. Und das vorhandene Angebot wird vorrangig an berufstätige Eltern vergeben. Verstehe. Kein Mindestlohn für Flüchtlinge. Keine Kindergartenplätze für Flüchtlingskinder. Wir sind eine Ausnahmegesellschaft!
Da fühlt man sich als Eltern zweiter Klasse. Warum? Weil wir in Elternzeit, Hausfrauen, Alleinerziehende, Arbeitssuchende oder Nicht-Deutsche sind.
Ich möchte noch einmal festhalten, dass es sich beim Kindergartenbesuch für Dreijährige um frühkindliche Förderung handelt. Und nicht um „Wo lasse ich meine Kinder wenn ich zur Arbeit, zum Sport, zum Einkaufen oder zum Kaffeetrinken gehen muß.“
Jedes Kind hat mit Vollendung seines dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen regulären Kindergartenplatz. Der Anspruch auf diese Form der frühkindlichen Förderung gilt dem Kind und nicht den Eltern. Der Anspruch bemisst sich nicht an der Berufstätigkeit von Eltern oder an deren Einkommen oder deren Staatsbürgerschaft.
Aber: Die tägliche Dauer der frühkindlichen Förderung kann sich am individuellen Bedarf der Eltern orientieren. Auch hier spreche ich aus Erfahrung. Nach Jonnas ersten Geburtstag konnten Karsten und ich gerichtlich unseren individuellen Bedarf nach frühkindlicher Förderung für Laura und Jonna von 37,5 Stunden / Woche (unsere Vollzeitstellen) plus Überstunden geltend machen. Da die Öffnungszeiten von Krippe und Kindergarten für unsere Vollzeitstellen nicht ausreichten, erhielten wir on top geförderte Kindertagespflege in Form einer Kinderfrau zugesprochen. Tatsächlich fanden wir sogar eine Kinderfrau, die Laura und Jonna vom Kiga abholte und an drei Tagen in der Woche bei uns zuhause bis 18.00 Uhr betreute. Ich habe meine Vollzeittätigkeit dann allerdings nach ca. 5 Monaten aufgeben müssen, da die Kinderfrau leider kündigte und ich für mich beschloss, dass ich „Kinder habe“ und auch für sie da sein möchte. Zumindest in dem Rahmen, den wir uns leisten können. Jetzt arbeite ich 93 % und verdiene 82 %. Anderes Thema. Aber worauf möchte ich hinaus?
Ich gehe davon aus, dass auch Kinder von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Kinder von Asyl innehabenden Menschen mit Vollendung ihres dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Und das ist auch gut so!
Nur wenn sich schon deutschsprachige Menschen mit dem Gegenteil abspeisen lassen, wie sieht es dann bei Menschen aus, die die deutsche Sprache nicht so gut beherrschen und zudem die deutschen Gesetze auch nicht so gut kennen? Wer kennt die auch schon im Detail? Immerhin wurde auch ich in mehreren juristischen Briefwechseln seitens des zuständigen Jugendamts auf MEINEN IRRTUM hingewiesen. Wer hier tatsächlich irrte wurde dann ziemlich schnell vor Gericht klargestellt.
Mit einem Kleinkind und einem Säugling im Arm habe ich 2013 die Landesbibliothek Oldenburg aufgesucht und mich in die brandneue Thematik des Anspruchs auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr eingearbeitet. Denn von den zuständigen Juristen des Fachbiets Verwaltungsrecht wurde ich komplett falsch (und auch noch kostenpflichtig) beraten. Ich kam mir vor wie „Danni Lowinski“. Und ganz ehrlich – seitdem habe ich weiße Augenbrauen. Die darf ich mir jetzt färben.
Seither haben wir dreimal vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Einmal erfolgreich in kompletter Eigenregie. Danach griff dann unsere Rechtschutzversicherung und die Anwälte wurden kräftig von mir gebrieft. Ich muß dazu sagen, dass wir die Anwälte nicht zwingend gebraucht hätten. Ich hatte nur auch das Bedürfnis nach Schlaf.
Insgesamt zweimal wurde in einem Vergleich zu unseren Gunsten entschieden. Die dritte Klage liegt noch vor Gericht. Ich gehe davon aus, dass auch hier zu unseren Gunsten entschieden wird. Ich habe mich ehrlich gefragt, warum viele Eltern das alles so akzeptieren? Kurios. Und wenn es keinen Krippenplatz gibt, dann müssen eben Oma oder Opa herhalten oder Frau (sorry, auch Mann) geht dann eben nicht arbeiten. Ich meine zu wissen dass dieser Know How Verlust die Firmen sehr viel Geld kostet.
Hier eine knappe Zusammenfassung unserer Klagen:
- Klage: Geltendmachung unseres individuellen Bedarfs an frühkindlicher Förderung von 37,5 Stunden / Woche aufgrund unserer Vollzeit Berufstätigkeit. Fazit: Wir konnten Vollzeit arbeiten gehen.
- Klage: Schadensersatzklage (Verdienstausfall) wegen eines nicht rechtzeitig zur Verfügung stehenden Krippenplatzes für Jonna mit Vollendung ihres ersten Lebensjahres. Fazit: Wir bekamen Schadensersatz.
- Klage: Rechtswidrige Ermittlung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege (Kinderfrau). Die Beiträge waren und sind immer noch stark überhöht. Fazit: Wir erwarten eine Erstattung von Elternbeiträgen zur Kindertagespflege.
Warum macht mich diese Ungerechtigkeit so „porös“ (unabhängig davon, dass das Geld bei uns nicht auf Bäumen wächst)?
Frühkindliche Förderung ist wichtig!
- Alle Kinder, unabhängig welcher Herkunft und unabhängig ihrer sozialen und wirtschaftlichen familiären Verhältnisse sollten die gleichen Entwicklungschancen erhalten.
- Ein Kind, welches z.B. zuhause eine andere Muttersprache als Deutsch spricht, sollte die Chance erhalten, wenigstens einige Jahre vor seiner Einschulung in einem Kindergarten die deutsche Sprache zu praktizieren.
- Alle, und somit auch Kinder von Flüchtlingen, Asylsuchenden und / oder Asyl innehabenden Menschen sollten gleichsam gefördert, integriert und nicht sozial ausgrenzt werden.
Der individuelle Bedarf der Eltern ist ebenso wichtig!
- Kein Mensch sollte wegen fehlender frühkindlicher Förderungs- und / oder nachschulischer Hortangebote für seine Kinder von der Erwerbstätigkeit abgehalten werden. Fehlende Erwerbstätigkeit und Zwangsteilzeit führen langfristig zur Disqualifizierung und Exclusion vom Arbeitsmarkt und bedeuten zunehmende Altersarmut.
Das soziale Stigma beginnt heute offensichtlich schon bei „Ich habe heute leider keinen Kindergartenplatz für dich“.
Seit spätestens 2013 wissen wir, dass wir mehr Krippenplatzangebote benötigen. Ich denke seit 2015 wissen wir, dass wir langfristig auch mehr Kindergartenplätze benötigen werden. Es sollte mit dem Ausbau begonnen werden.
Ich werde im Laufe der Tage diesen Beitrag um juristische Verweise und ggf. Musterbriefe erweitern. Diese können dann nach eigenem Ermessen in Eigenverantwortung eingesetzt und verwendet werden. Ich verweise darauf, dass sie möglicherweise juristisch betrachtet nicht korrekt / richtig sind. Ich bin keine Juristin, aber bisher mit meinen eigenen Recherchen recht erfolgreich gewesen. Allerdings haben Karsten und ich auch die deutsche Staatsbürgerschaft, wir sind berufstätig und mittlerweile in Sachen Rechtsstreit gänzlich schmerzbefreit. Daher sollte jeder Fall auch als ein individueller Einzelfall betrachtet werden.
Wer nicht klagt, der nicht gewinnt!